Hessischer Rundfunk Klage gegen Stefan Raab (Tv Total)

Der Bundesgerichtshof gab am vergangenen Mittwoch einer Klage des Hessischen Rundfunks (HR) statt, in welcher der Sender gegen die Ausstrahlung eines kurzen Clips in Stefan Raab‘s Tv Total vorgehen wollte. Raab zeigte einen seiner berühmten Tv-Ausschnitte, in welchem eine Dame sich gegenüber einem HR-Reporter als sehr spontan beurteilte. Nachdem der Reporter den Takt mit “eins, zwei, drei, vier” angab, erwartete er von der Frau, dass sie spontan Jodeln würde. Anstatt zu Jodeln sagte sie nur : “drei …” Stefan Raab habe in Tv Total nur auf die unfreiwillige Komik dieses Ausschnittes hingewiesen, nicht jedoch ein eigenes Werk geschaffen. Somit habe er die Urheberrechte des Hessischen Rundfunks verletzt. Von einer Parodie (was wiederum ein eigenes Werk darstellen würde) könne keine Rede sein, so der Bundesgerichtshof. Stefan Raab‘s Produktionsfirma muss nun 1.300€ Schadensersatz blechen.

Das Ende für Stefan Raab und Tv Total?

Stefan Raab‘s Tv-Sendung “Tv Total” besteht zum Großteil aus kleineren Fernsehausschnitten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke vermutet, dass nach diesem Urteil auch weitere Fernsehsender es dem Hessischen Rundfunk gleich tun werden und Klage gegen Raab einreichen. Ob dieser neue Trend das Aus für Tv Total bedeutet?


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